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Zusammenfassung 26. Verhandlungstag

Genua, 14.02.2006

Ein Feuerwerk, wobei der Heimweg mit einem Teilerfolg in der Tasche angetreten werden konnte.

Den Höhepunkt des 26. Verhandlungstages am 14. Februar 2006 bildete der letzte Abschnitt, in dem die vergangene Woche vom Gericht erlassene, die Anzahl der Zeugen "kürzende" Anordnung diskutiert wurde. Davor wurden aber vier Zeugen vernommen.

Der Erste Zeuge, F.P., war während den Ereignissen die meiste Zeit mit M.P. zusammen. Er flüchtete in den dritten Stock, wo er in einem Klassenraum Zuflucht suchte. Er wurde wiederholt übel zusammengeschlagen, entlang eines Korridors gezerrt und die Treppe hinunter geworfen, am Ende hatte er einen gebrochenen Zahn, einen Fraktur des kleinen Fingers und eine Kopfverletzung, die mit 23 Stichen vernäht werden musste. Terrible news, but no news... Auch in diesem Fall war der Staatsanwalt in Sachen Uniformen sehr zurückhaltend, während die Verteidigung zu punkten versuchte (weil F.P. die regulären Uniformen der Bereitschaftspolizei erkannt hatte), wobei der Verteidiger Romanelli durch die Gegenfragen der Anklage den nächsten Schlag einkassieren musste: "Wenn ich etwas wahrgenommen hätte, dass die dunkle Farbe der Uniformen unterbrochen hätte, könnte ich mich daran erinnern", sagte F.P., was eigentlich bedeutet: Dunkle Gurte = 7. Einsatzgruppe.

Der zweite Zeuge erschien uns ehrlich gesagt überflüssig. Er erzählte von einem nahezu schmerzlosen Eintreffen der Polizei im ersten Stock. Der Ton des Zeugen war fast durchweg minimierend. Wir fanden die Aussagen nicht besonders nützlich oder bedeutsam. Die dem Verschweigen geneigte Haltung war offensichtlich. Durch einen Verzicht auf die Vernehmung des Zeugen hätte der Staatsanwalt vielleicht einen Akt des guten willens gegenüber dem Gericht und der prozessualen Ökonomie vollbringen können.

Bei dem dritten Zeugen handelte es sich um das Opfer, dessen Blut in einem der historischen Diaz-Bilder verewigt ist - jenes Bild, in dem auf der grünen Wand eines Treppenabsatzes ein Blutfleck, ein wie ein Lappen auf dem Boden liegendes, zusammengeknülltes Hemd und an der Seite ein blutbeschmiertes Brett zu sehen sind. M.C. Befand sich auf jenem Treppenabsatz, er wurde wiederholt zusammengeschlagen, bis er weder sehen noch sprechen konnte (ihm fehlen acht Dioptrien und ein Polizist zerschlug ihm die Brille mit einem Hieb seines Schlagstocks ins Gesicht). Dadurch, dass sie 30 Minuten darauf verwendete, sich in der Erbringung des Beweises zu versuchen, dass sich die Geschädigten der Diaz-Schule getroffen und die Aussagen abgesprochen haben sollen, bewies die Verteidigung, wie sehr sie sich die prozessuale Ökonomie zu Herzen nimmt. Schade nur, dass aus allerlei Blättern entnommen werden kann, dass es mehrfach Veranstaltungen und Vorträge zur Diaz Schule gegeben hat und dass es schwierig ist, etwas anderes als die Realität nachzuweisen, während es nicht schwierig ist, von den Tatsachen zu berichten. Noblesse oblige, für Verteidiger, die einen ausgeprägten Hang zeigen, sich auf dünnstes Eis zu begeben. Di Bugno (der Personen verteidigt, die der Fälschung und der Verleumdung angeklagt sind), beschwerte sich irgendwann sogar, dass ihm nicht gegönnt sei, den Zeugen zu einer wahrheitsgemäßen Aussage zu zwingen (weil dieser seiner Meinung nach dabei war, die Unwahrheit zu sagen). Wir werden das Gleiche behaupten, wenn ihre Mandanten (die Angeklagten, d. Ü.) die Aussage verweigern werden. Dann werden wir sehen, wer sich denn hier schämen soll, ein Polizeibeamter oder ein junger Mensch, der übelst verprügelt wurde.

Der vierte Zeuge war ein Freund von M.C., der mit ihm die Flucht aus dem Parterre ergriffen hatte aber im Gegensatz zu M.C. aus dem Fenster flüchten konnte. E. B., der junge Mann, von dem hier die Rede ist, lief die Treppe hoch, sprang aus dem Fenster, schlug sich kletternd durch mehrere Gärten durch, bis er auf dem Corso Italia landete, um dann bis nach Quart zu laufen. Um so weit weg zu flüchten, muss er wohl überhaupt nicht verängstigt gewesen sein, nicht wahr, ihr lieben Anwälte der Schergen? Als E.B. zurück kam, fand er das Hemd seines Freundes neben einer Blutlache auf dem Treppenabsatz vor., woraufhin er daheim Bescheid sagte. Seiner Erzählung lässt deutlich erkennen, dass der Schock nicht gerade gering war.

Am Ende der Verhandlung kam dann das Feuerwerk: die Interpretation der Anordnung seitens der Parteien. Bevor der Staatsanwalt das Wort ergriff, legte die Verteidigung Wert darauf, zu verstehen zu geben, dass sie keine Diskussionen wolle, sondern lediglich das von ihr so geliebte "zu Befehl!". Dafür fühlte sich das Gericht verpflichtet, einige bezüglich der Anordnung wichtige Dinge klar zu stellen: als Erstes sprach das Gericht Bedauern über die Art und Weise aus, wie die Anordnung durch die Medien präsentiert worden sei. Dann erklärte das Gericht, dass es die Anordnung lediglich mit dem Ziel erlassen habe, einen Überblick darüber zu erhalten, welche Teile des Indizienrahmens durch welche Zeugen noch zu erörtern seien. Darüber hinaus bekräftigte das Gericht, dass die Anordnung nicht als Vorschrift gedacht war, sondern als Information und dass jede Vermutung, die welche Seite auch immer dahingehend anstellte, dass mit der selben die Absicht bestanden hätte, die Zahl der Zeugen zu reduzieren das Ergebnis eines Missverständnisses gewesen sei. Ein geordneter und würdevoller Rückzug, kann man sagen!

Der Staatsanwalt jedenfalls schritt mit Anmerkungen zum Ausfall, mit denen er das Gericht an die Komplexität der Beweislage und der Straftaten derer die Angeklagten angeklagt sind erinnerte und auch daran, dass viele der früheren Aussagen der Zeugen zustande kamen, als diese nicht den Status von Geschädigten hatten, sondern der übelsten Missetaten beschuldigt waren (weshalb die Fragen, auf die sie antworteten ganz anderen Charakter hatten und erst recht die Antworten), was zur Folge hat, dass die Protokolle, auf die die offiziellen Darstellungen abstellen sollen exakt den Gegenstand der Auseinandersetzung bilden. Andererseits zeigte der Staatsanwalt guten Willen, in dem er sich bereit erklärte, gemeinsam mit den Anwälten der Verteidigung zu besprechen, von welchen Zeugen die mündliche Vernehmung für überflüssig gehalten werden könnte, wobei er seinerseits von 20-25 Namen von Personen sprach, die sich in der Pascoli-Schule aufhielten - sofern (hier grinste Staatsanwalt Zucca) die Verteidigung keine obstruktionistische Haltung einnehme.

Die Anwälte der Nebenklage schlossen sich den Ausführungen des Staatsanwalts an, unter Hinweis darauf, dass die bisher vom Staatsanwalt und von den Anwälten der Nebenklage gestellten Fragen darauf abstellen, nicht nur die durch Körperverletzung, sondern auch die durch alle anderen Straftaten, die Gegenstand des Verfahrens sind entstandenen Schäden festzustellen.

Ein, zwei Verteidiger versuchten daraufhin einen Aufstand gegen den Staatsanwalt, in dem sie behaupteten, dass ihre Bereitschaft, der Zu-den-Aktennahme der Aussagen der Zeugen ohne Vernehmung zuzustimmen für alle oder keinen gelte, was in der Natur ihrer Rolle als Verteidiger läge.

Der Staatsanwalt grinste erneut und erwiderte, dass der Grund weshalb er die Zeugen vernehmen wolle in der Natur seiner Rolle als Staatsanwalt läge, weshalb ein Widerspruch vorliege, den das Gericht als solches zur Kenntnis zu nehmen habe, statt davon auszugehen, dass sich die Verteidigung gegenüber den Entscheidungen des Gerichts ehrerbietig verhielte, aber nicht die Staatsanwaltschaft. Der letzte Hieb lautete: "Natürlich, solltet ihr das überdenken wollen..."

Das Gericht beendete die Verhandlung mit der Feststellung, dass die Qualität der jüngsten Verhandlungen in die Richtung ging, die durch die Anordnung für wünschenswert erklärt werden sollte, was darauf hoffen lässt, dass der Streit am morgigen Verhandlungstag zugunsten der Geschädigten und des Staatsanwalt beigelegt werden wird.