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[Diaz] Anordnungen und Urteile

Genua, 08.02.2006

Der Gerichtsvorsitzende Barone hat nach zwei Monaten Hauptverhandlung im Diaz-Verfahren eine Anordnung erlassen, mit der er die alleinige Anhörung solcher Zeugen erbittet, die über neue Sachverhalte zu berichten wissen oder über Vorfälle, die noch nicht zu den Gerichtsakten genommen wurden, unter Vorbehalt der Möglichkeit, die Zeugen in Bezug auf die erlittenen Verletzungen zu hören.

Diese Entscheidung erscheint uns als rätselhaft und gefährlich.

Sie betrifft vier Jahre Ermittlungen, internationale Amtshilfeverfahren, hunderte Nebenkläger und 29 Angeklagte, unter denen sich Angehörige der Ordnungskräfte befinden, die in Genua mitunter die höchsten Positionen in der Rangordnung inne hatten. Sie betrifft ein Verfahren, das einige als „das Verfahren gegen die Polizei“ wegen Straftaten wie Körpeverletzung, Fälschung im Amt und Falschbeschuldigung bezeichnet haben.

Die Zeugenaussagen einzuschränken bedeutet, dass präventiv entschieden wird, welche Anklagepunkte einen Sinn machen und welche nicht. Dass mit einer Anordnung, die das Verfahren wie eine gewöhnliche Prozedur wegen einer Keilerei anzusehen scheint Tatsachen bagatellisiert oder vielleicht sogar verdunkelt werden, erscheint uns als ein schwerwiegendes Unrecht gegenüber den 93 willkürlich verhafteten Leute und den 63 bei der mit Schlagstockhieben und Prügeltrachten durchgeführten Durchsuchung verletzten Menschen, den Opfern, die nach Genua kommen, um dem Gericht ihre Version der Ereignisse zu schildern, die anders lautet als die Geschichte einer einfachen willkürlichen Schlägerei der Ordnungshüter. Allgemein betrachtet erscheint uns die Entscheidung zudem als einer Rekonstruktion der Dinge, die in jener Nacht geschehen sind – soweit dies in einem Justizpalast möglich ist – nicht zuträglich.

Vielleicht ist eine Verschlankung der Hauptverhandlung oder jedenfalls die nicht angemessene Würdigung der Dinge, die wir Woche für Woche im Gerichtssaal zu hören bekommen, ein Mittel wie ein anderes, den Aufmerksamkeitsgrad für einen Bereich – dem der Sicherheitspolitik – niedrig zu halten, der auf dem politischen Schachbrett in der Phase vor den Wahlen von größter Bedeutung ist, oder weil Genua schlicht generell aus der Welt geschaffen gehört, einschließlich manchen prozessualen Rattenschwanzs.

In all dem liegt jedoch ein „aber“. Misstrauen ist in diesem Sinne eine Tugend. Wir wären erfreut, wenn diese Anordnung bezüglich der Fälschung im Amt und der Falschbeschuldigung eine Art vorgezogenes Urteil wäre, das bloß die Feststellung der Körperverletzung bestehen lässt. Wir sind aber überzeugt, dass vielmehr die Absicht vorliegt, den politischen und historischen Stellenwert des Verfahrens flach zu drücken, als die Absicht, ein schnelles Zustande kommen eines Urteils zu ermöglichen, das sämtliche Aussagen der Opfer und der Nebenkläger berücksichtigt.

In Erwartung einer Eingabe zur Anordnung seitens der Anwälte der Zivilklage stigmatisieren wir die heutige Anordnung als den x-ten Versuch, die Möglichkeit einer öffentlichen Rekonstruktion dessen, was sich in der Diaz-Schule zugetragen hat, potenziell zu vereiteln.